Bei juristischen Texten nehme ich grundsätzlich das JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) als Berechnungsgrundlage, obwohl eine Vielzahl von zu übersetzenden Texten auch abweichend der in § 11 und 12 des JVEG definierten Sätze, abgerechnet werden können. Auch die Zeilen werden konform JVEG ermittelt, nämlich basierend auf 55 Anschläge, inkl. Satz- und Leereichen. Ferner können Faktoren wie Fachgebiet, Eilbedürftigkeit, Lesbarkeit der Vorlage, Einfluss auf den Preis nehmen. So liegen die Minimalsätze bei 1,00 EUR und die Höchstsätze bei 1,85 EUR pro Normzeile.
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Bei den Preisangaben handelt es sich um Nettopreise, zzgl. gesetzl. geltender MwSt.